AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Wien, 01.07.2024

1. Die Parteien
1.1. Leaders Branding e.U. ist ein Unternehmen.
1.2. Festgehalten wird, dass der Kunde ist Unternehmer iSd § 1 UGB ist, und kein Gründungsgeschäft iSd § 1 Abs 3 KSchG vorliegt.

2. Geltung
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Leaders Branding e.U. (in Folge „Leaders Branding“ oder „wir“) gegenüber ihren Kunden (in Folge „Kunden“ oder „Sie“) im Bereich des Marketings (CEO-Positionierung, Social Media Beratung, Social Media Dienstleistungen, sowie angrenzende Dienstleistungen).
2.2. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Bei laufender/bereits aufrechter Geschäftsverbindung sind diese AGB auch dann Vertragsinhalt, wenn sie im Angebot nicht ausdrücklich erwähnt werden.
2.3. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Leaders Branding und dem Kunden kommen folgende Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge zur Anwendung:
      a. Das dem jeweiligen Vertrag zugrundeliegende Angebot inkl Leistungsbeschreibung;
      b. Die Auftragsverarbeitervereinbarung, die diesen AGB beigelegt ist (soweit anwendbar, siehe Punkt 18);
      c. Diese AGB.
2.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter kommen nur im Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Leaders Branding zur Anwendung. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde dem Vertragsabschluss seine eigenen AGB zu Grunde legt, selbst wenn Leaders Branding diesen bei Kenntnis nicht widerspricht.
2.5. Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. E-Mail ist als Schriftform anzusehen.
2.6.  Änderungen dieser AGB werden Ihnen bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn Sie diesen nicht binnen 14 Tagen widersprechen (auf die Bedeutung Ihres Schweigens werden Sie in der Verständigung explizit hingewiesen). Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
2.7. Eine eventuelle Unwirksamkeit/Ungültigkeit/Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat auf die Gültigkeit und Geltung der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Leaders Branding und der Kunde verpflichten sich in einem solchen Fall, diese Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
2.8. Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB und dem jeweiligen Vertrag durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Leaders Branding gestattet.

3. Vertragsabschluss
3.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Leaders Branding. Die Angebote von Leaders Branding sind freibleibend und unverbindlich. Erst ab ausdrücklicher Annahme des Auftrags durch Leaders Branding kommt ein gültiger Vertrag zustande.
3.2. Die Annahme durch Leaders Branding hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass Leaders Branding zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätig werden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.

4. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
4.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
4.2. Alle Leistungen von Leaders Branding (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Workflow Beschreibungen, Pflichtenhefte) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
4.3. Leaders Branding ist zu Teillieferungen und -leistungen jederzeit berechtigt.

5. Mitwirkungspflichten
5.1. Der Kunde hat Kenntnis darüber, dass Leaders Branding seine Leistungen nur dann erbringen kann, wenn er Leaders Branding unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgt, die für die Erbringung der jeweiligen Leistung erforderlich und zweckdienlich sind. Der Kunde erklärt weiters, dass er Leaders Branding daher in Kenntnis aller Umstände bringen wird, die zur Leistungserbringung durch Leaders Branding notwendig sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
5.2. Der Kunde wird Leaders Branding zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Leaders Branding wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
5.3. Der Kunde trägt den Aufwand und die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Leaders Branding wiederholt oder adaptiert werden müssen oder verzögert werden.
5.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Leaders Branding haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Leaders Branding wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde Leaders Branding schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, Leaders Branding bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt Leaders Branding hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
5.5. Leaders Branding haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Leaders Branding wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Leaders Branding schad‐ und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

6. Social Media Kanäle
6.1. Leaders Branding weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Linkedin, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von LinkeMe nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. LinkeMe arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Leaders Branding
6.2. beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann LinkeMe aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

7. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
7.1. Leaders Branding ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
7.2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, je nach Vereinbarung. Leaders Branding wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
7.3. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund.

8. Konzept- und Ideenschutz
8.1. Hat der potentielle Kunde Leaders Branding vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt Leaders Branding dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
8.2. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Leaders Branding treten der potentielle Kunde und Leaders Branding in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. 
8.3. Der potentielle Kunde anerkennt, dass Leaders Branding bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
8.4. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von Leaders Branding ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
8.5. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
8.6. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Leaders Branding im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
8.7. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von Leaders Branding Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies Leaders Branding binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
8.8. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Leaders Branding dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass Leaders Branding dabei verdienstlich wurde.   
8.9. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Leaders Branding ein.

9. Geistiges Eigentum, Nutzungsumfang
9.1. Alle Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben, wenn nicht im jeweiligen Vertrag vereinbart wurde, bei Leaders Branding bzw beim jeweiligen Hersteller/Urheber entsprechend dessen Lizenzbestimmungen.
9.2. Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe an Dritte über den Vertragsinhalt hinaus ist nicht zulässig.
9.3. Alle Leistungen von Leaders Branding einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Konzepte, Ideen, …) auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Prototypen und Entwurfsoriginale im Eigentum von Leaders Branding und können von Leaders Branding jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – entgeltfrei zurückverlangt werden.
9.4. Änderungen von Leistungen von Leaders Branding, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Leaders Branding und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
9.5. Für die Nutzung von Leistungen von Leaders Branding, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Leaders Branding erforderlich. Dafür steht Leaders Branding und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
9.6. Für die Nutzung von Werbemitteln oder Präsentationsmedien für die Leaders Branding konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Vertragsende die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Leaders Branding notwendig und es steht Leaders Branding finanzielle Kompensation zu.
9.7. Stellt der Kunde Inhalte (zB Bild- oder Textmaterial) zur Verfügung, gewährt dieser Leaders Branding das unentgeltliche, nicht-ausschließliche Recht, diese Inhalte zur Vertragserfüllung zu verwenden, und, falls erforderlich, zu übertragen (zB durch Upload/Veröffentlichung auf Social Media Kanälen).
9.8. Individuelle Inhalte für Kunden: Nach vollständiger Bezahlung erteilt Leaders Branding dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die individuellen Entwicklungen unbefristet für den eigenen internen Gebrauch zu nutzen.
9.9. Sind Inhalte Dritter Teil der Leistung (zB Fotos, Designs), gelten für diese Inhalte die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Die verwendeten Inhalte Dritter werden gesondert angeführt.
9.10. Bei Verstößen gegen diesen Punkt hält der Kunde Leaders Branding vollumfänglich schad- und klaglos.

10. Kennzeichnung
10.1. Leaders Branding ist berechtigt, auf allen Inhalten und bei allen Werbemaßnahmen auf sich und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Kennzeichen (Marken-, Urheberrechts- oder sonstige Vermerke) beizubehalten und das Recht zur Namensnennung von Leaders Branding zu wahren.

11. Geschäftsgeheimnisse, Geheimhaltung
11.1. Der Kunde und Leaders Branding sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind oder Geschäfts- bzw Betriebsgeheimnisse (inkl Preise und Leistungsbeschreibungen) enthalten. Der Kunde und Leaders Branding werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
11.2. Vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden steht es Leaders Branding frei, Veröffentlichungen über die Leistungen, sofern lediglich der Kundenname und Inhalt der erbrachten Leistungen (ausgenommen wirtschaftlicher oder kommerzieller Daten) genannt werden, vorzunehmen. Leaders Branding ist dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet‐Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

12. Termine
12.1. Frist‐ und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die vereinbarten Liefertermine und -fristen gelten nur als Richtgröße, es sei denn sie wurden schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Die für die Lieferung bemessene Lieferzeit beginnt frühestens ab Erhalt der in allen kaufmännischen und technischen Belangen endgültig fixierten Angaben und nach Erbringung der vom Kunden dafür erforderlichen Leistungen (zB Bereitstelllug von Unterlagen oder Informationen) zu laufen. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche verlängern die Lieferzeit angemessen.
12.2. Nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist kann der Kunde Leaders Branding nachweislich schriftlich zur Lieferung auffordern. Frühestens mit Zugang dieser Aufforderung gerät Leaders Branding in Lieferverzug.
12.3. Geringfügige Überschreitungen von bis zu 2 Wochen von verbindlichen Lieferterminen oder -fristen hat der Kunde zu akzeptieren, ohne dass deshalb die Folgen des Lieferverzugs eintreten.
12.4. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder an der Erfüllung des Vertrags festhalten. Hat Leaders Branding bereits Teilleistungen erbracht, ist der Kunde nur zum Rücktritt hinsichtlich noch ausständiger Teilleistungen berechtigt.
12.5. Wird, während aufrechten Verzugs, die Lieferung durch Zufall unmöglich, haftet Leaders Branding nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
12.6. Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Empfängers ab Wien. Alle Kosten für Transport und Transportversicherung von Wien bis zum Aufstellungsort gehen zu Lasten des Kunden.
12.7. Im Falle höherer Gewalt oder einer unverschuldeten Betriebsstörung (auch bei unseren Geschäftspartnern), welche Leaders Branding vorübergehend daran hindern, die vereinbarten Termine und Fristen einzuhalten, verlängern sich diese Liefertermine und -fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Leaders Branding wird den Kunden nach Kenntnis solcher Verzögerungen möglichst umgehend über die voraussichtliche Verzögerung informieren.

13. Kündigung, Rücktritt vom Vertrag
13.1. Bei Dauerschuldverhältnissen (wiederkehrenden Leistungen wie in etwa monatliche Leistungen) wird, soweit nichts Abweichendes im jeweiligen Vertrag vereinbart wurde, eine unbefristete Laufzeit dieser Verträge vereinbart. Für das erste Jahr ab Vertragsabschluss verzichtet der Kunde auf sein Recht, diesen Vertrag zu kündigen. Danach kann dieser Vertrag zum Monatsletzten mit einer 30-tägigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden.
13.2. Leaders Branding kann ein Dauerschuldverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde mindestens 1 Monat mit der Zahlung des entsprechenden Entgelts in Verzug ist. Gleiches gilt für Projekte mit mehreren Zahlungsterminen, wenn der Kunde bei einem dieser Termine mindestens 1 Monat mit der Zahlung in Verzug ist.
13.3. Leaders Branding ist jedenfalls zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder wird oder trotz Setzung einer mindestens 7-tägigen Nachfrist weiter verzögert wird; wenn Leaders Branding nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, unter welchen die Erbringung der Haupt- und Nebenleistungen des Kunden als nicht mehr gesichert gelten und dieser auf Aufforderung von Leaders Branding weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Leaders Branding eine taugliche Sicherheit (zB Bankgarantie) leistet. Leaders Branding ist in diesem Fall berechtigt, bereits geleistete Lieferungen vom Kunden zurückzuverlangen oder auf Vertragserfüllung zu bestehen. Die Rückstellung erfolgt in diesem Fall auf Gefahr und Kosten des Kunden. Etwaige Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche in Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt bleiben hiervon unberührt.
13.4. Höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, Transportsperren und Ähnliches entbinden uns von der vereinbarten Lieferfrist bzw. Lieferverpflichtung. Davon unabhängig steht uns in diesem Fall ein unbedingtes und sofortiges Rücktrittsrecht zu.
13.5. Leaders Branding kann bei Verstoß des Kunden gegen das Geistige Eigentum von Leaders Branding oder die Nutzungsbedingungen dieses Vertrags den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

14. Preise & Kostenvoranschläge
14.1. Alle Preisangaben in individuellen Angeboten sind freibleibend. Sofern im Angebot nicht anders angeführt, verstehen sich sämtliche Preise in Euro und exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich aller anfallenden Gebühren und sonstigen Steuern.
14.2. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Zahlungsanspruch von Leaders Branding für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Leaders Branding ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse vom Kunden zu verlangen.
14.3. Wiederkehrende Leistungen werden monatlich im Vorhinein abgerechnet, wenn nicht im jeweiligen Vertrag abweichend angegeben.
14.4. Werkleistungen und Dienstleistungen werden in der Regel im Nachhinein (dh nach Lieferung) abgerechnet. Leaders Branding kann jedoch Zwischenrechnungen stellen, Fälligkeit dieser Zwischenrechnungen ist sofort ohne Abzüge.
14.5. Alle Leistungen von Leaders Branding, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarten Kosten abgegolten sind, werden vom Kunden gesondert entlohnt. Alle Leaders Branding erwachsenden Barauslagen und Gebühren sind vom Kunden zu ersetzen.
14.6. Kostenvoranschläge von Leaders Branding sind grundsätzlich unverbindlich und kostenpflichtig. Wenn im Zuge der Abwicklung des Auftrages abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Leaders Branding schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird Leaders Branding den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.
14.7. Preise für sonstige Dienstleistungen (Service, Anpassungen usw.) werden stets zu jenen Stundensätzen berechnet, welche am Tage der Leistung in Kraft sind. Ähnliches gilt auch für die Fahrtspesen und Aufenthaltskosten.
14.8. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der von Leaders Branding veranschlagten Preise und Stundensätze plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index.
14.9. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Die unterbliebene Geltendmachung der Wertsicherung stellt keinen Verzicht hierauf dar, vielmehr ist Leaders Branding berechtigt, diese Preisanpassung bis zu drei Jahre nach dem Zeitpunkt gerechnet, ab welchem erstmals eine Preisanpassung vorzunehmen gewesen wäre, geltend zu machen.

15. Zahlung
15.1. Die Rechnungen von Leaders Branding sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen 14 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung durch Leaders Branding.
15.2. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Leaders Branding. Der Eigentumsvorbehalt dient auch der Sicherung unserer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderung.
15.3. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf das von uns ausgewiesene Konto als Zahlung. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen udgl gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
15.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Leaders Branding berechtigt, nach eigener Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Unternehmern 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz. Dieser Anspruch umfasst auch Zinseszinsen. Zudem verpflichtet sich der Kunde im Falle des Zahlungsverzuges die gerichtlichen sowie außergerichtlichen Kosten sowie die, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,- als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Leaders Branding ist im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden nicht verpflichtet die eigene Leistung zu erbringen, solange dieser Verzug andauert. Des Weiteren ist Leaders Branding im Falle des Verzuges berechtigt sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
15.5. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Leaders Branding für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
15.6. Dem Kunden ist es nicht gestattet mit allfälligen bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Leaders Branding aufzurechnen. Ebenso ist dem Kunden die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften nicht gestattet.

16. Gewährleistung
16.1. Bei Bestehen einer gesetzlichen Gewährleistung beträgt eine allfällige Gewährleistungsfrist maximal 12 Monate ab Lieferung/Leistung. Das Vorliegen von Mängeln bei Übergabe ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB finden keine Anwendung.
16.2. Der Kunde hat Lieferungen sofort auf etwaige offenkundige Mängel zu überprüfen. Wenn der Kunde auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend verzichtet, ist von einer ordnungsgemäß gelieferten Ware durch Leaders Branding auszugehen. Bemängelungen wegen Beschaffenheit unserer Lieferungen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Einlangen der Ware am Empfangsort schriftlich bei Leaders Branding geltend gemacht werden. Die Mängelrüge ist ausreichend zu begründen und mit entsprechendem Beweismaterial zu belegen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung auf oben angeführte Weise zu rügen.
16.3. Geringfügige Änderungen sowie Abweichungen von Designs, Muster und Beispielbildern gelten vorweg als genehmigt.
16.4. Bei Mängeln, die vom Kunden mit Begründung übermittelt wurden, ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig, sofern dies wirtschaftlich tunlich ist, es besteht hierauf seitens des Kunden aber kein Rechtsanspruch. Vertragsauflösungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen, ausgenommen Leaders Branding bietet dem Kunden solche Ansprüche an oder eine Verbesserung ist für Leaders Branding unwirtschaftlich. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn der Kunde oder ein von Leaders Branding nicht ermächtigter Dritter Änderungen, Manipulationen oder Instandsetzungen am Produkt vorgenommen hat. Im Falle der Verbesserung, der Neulieferung oder des Nachtrags des Fehlenden beginnt die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nicht erneut zu laufen.
16.5. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel von Leaders Branding in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Leaders Branding alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Leaders Branding ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Leaders Branding mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist, in welchem Fall es nach Wahl von Leaders Branding zur Vertragsauflösung oder Preisminderung kommt.

17. Haftung und Schadenersatz
17.1. Soweit im jeweiligen Vertrag bzw an anderer Stelle in diesen AGB oder der Auftragsverarbeitervereinbarung, nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, haften die Parteien für den Ersatz von Schäden, die schuldhaft verursacht wurden. Die Parteien haften nicht für leichte Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der betroffenen Lieferung/Leistung (exkl Steuern und Gebühren) beschränkt, bei wiederkehrenden Leistungen mit dem Entgelt des vorangegangenen Jahres. Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden. Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die reine Schadensbehebung, nicht aber Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter.
17.2. Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Verfall spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.
17.3. Der Geschädigte hat den Beweis dafür zu erbringen, dass ein ihm entstandener Schaden auf unser Verschulden zurückzuführen ist. Der Geschädigte hat außerdem den Beweis dafür zu erbringen, dass ihn an einem entstandenen Schaden kein (Mit-)Verschulden trifft. Dies gilt für sämtliche Formen des Verschuldens (leichte/grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz).
17.4. Bei Werklieferungsverträgen haftet Leaders Branding nicht, wenn trotz Erfüllung der Warnpflichten, der Kunde auf eine gewisse Umsetzung besteht.
17.5. Der Kunde ist verpflichtet, für eine angemessene Sicherung (Backup) der Daten zu sorgen.
17.6. Soweit Dienste der Leaders Branding die Möglichkeit bieten, auf Webseiten, Datenbankdienste u.ä. Dritter, beispielsweise durch Links, zu gelangen, haftet Leaders Branding in keiner Weise für Erreichbarkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder -dienste und auch nicht für deren Inhalt. Eine Haftung kommt, wenn anwendbar, nur im Rahmen des E-Commerce-Gesetz (ECG) unter den in diesem Punkt vereinbarten Beschränkungen in Betracht.

18. Datenschutz
18.1. Sowohl Leaders Branding als auch der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.
18.2. Allfällige Haftungsregelungen in einer Auftragsverarbeitervereinbarung geht den Bestimmungen in diesen AGB vor.
18.3. Leaders Branding verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Art 13 ff DSGVO wurden diesen AGB bzw dem Angebot beigelegt.
18.4. Ist Leaders Branding für eine konkrete Vertragsbeziehung Auftragsverarbeiterin im Sinne der DSGVO wird eine Auftragsverarbeitervereinbarung abgeschlossen, die integraler Bestandteil dieser AGB ist.

19. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl und Vertragssprache
19.1. Erfüllungsort für die Lieferung/Leistung und Zahlung ist der Sitz von Leaders Branding.
19.2. Als Gerichtsstand aller aus dem Vertrag selbst oder aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar entstehenden Streitigkeiten zwischen Leaders Branding und dem Kunden wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
19.3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (zB IPRG, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar.
19.4. Die Vertragssprache ist Deutsch.